# Antrag beim Transformationsfonds: Ablauf und Fristen

> Vom Träger über das Land zum BAS: wer den Antrag stellt, welche Unterlagen KHTFV und Förderrichtlinie verlangen und welche Fristen gelten.

Redaktion · KHTF-Monitor (krankenhaustransformationsfonds.de) · veröffentlicht 29.09.2026 · aktualisiert 29.09.2026
Automatisiert erstellt, noch nicht redaktionell geprüft.
Zitierweise: „KHTF-Monitor (krankenhaustransformationsfonds.de), Antrag beim Transformationsfonds: Ablauf und Fristen, Stand 29.09.2026“, https://krankenhaustransformationsfonds.de/grundlagen/antrag-transformationsfonds

Ein Krankenhaus kann beim Transformationsfonds keinen Antrag stellen. Es meldet sein Vorhaben beim Land an, und nur das Land beantragt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Dieser Artikel zeigt die Schritte vom Träger bis zum Verwendungsnachweis, mit den Unterlagen und Fristen aus der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) und der Förderrichtlinie des BAS vom 26.08.2026.

## Wer den Antrag stellt

#### Fakt
Das Verfahren hat zwei Stufen. Der Krankenhausträger meldet seinen Förderbedarf bei der zuständigen Landesbehörde an; wie dieses Verfahren aussieht, bestimmt das Land (Förderrichtlinie des BAS, Ziffer 4). Das Land prüft Förderfähigkeit und förderfähige Kosten (§ 12b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz, KHG), entscheidet, welche Vorhaben es einreicht, und strebt dafür das Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen an. Den Antrag beim BAS stellt ausschließlich das Land, über das elektronische Verwaltungsportal des BAS, ein Antrag je Vorhaben und je Fördertatbestand (§ 4 Abs. 1 KHTFV; Förderrichtlinie, Ziffer 9). Krankenhäuser sind gegenüber dem BAS nicht antragsberechtigt.

#### Übersetzung
Das Land ist Antragsteller, Prüfer und später Bewilligungsbehörde für Ihr Haus. Das BAS prüft nur, was das Land ihm vorlegt.

## Welche Unterlagen das Land beim BAS einreicht

#### Fakt
§ 4 Abs. 2 KHTFV verlangt unter anderem eine Beschreibung des Vorhabens mit Kostenaufstellung, die beteiligten Träger, voraussichtlichen Beginn, Abschluss und Investitionsvolumen, die förderfähigen Kosten mit den Finanzierungsanteilen von Land und Träger, den Nachweis der Kofinanzierung und den Nachweis, dass das Einvernehmen mit den Krankenkassen herbeigeführt oder angestrebt wurde. Das Land bestätigt zusätzlich, dass die Umsetzung am 01.07.2025 noch nicht begonnen hatte, dass keine Doppelförderung vorliegt und dass Wettbewerbs- und Beihilferecht geprüft sind (§ 4 Abs. 3 KHTFV); je Fördertatbestand kommen Erklärungen nach § 4 Abs. 4 KHTFV hinzu. Baufachliche Gutachten und Angebote muss das Land beim BAS nicht vorlegen; das BAS prüft die Kosten auf Plausibilität (Förderrichtlinie, Ziffer 9.1). Einen Auszahlungsbescheid erlässt es erst, wenn der beschlossene Haushaltsplan des Landes vorliegt.

#### Übersetzung
Als Beginn gilt der erste Liefer-, Dienstleistungs- oder Werkvertrag für die Ausführung, nicht die Planung (§ 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 KHTFV). Welche Unterlagen Ihr Haus dem Land liefert, legt das Land fest.

## Fristen und Kofinanzierung

#### Fakt
Beantragt das Land bis zum 31.12.2029, tragen Land und Träger zusammen mindestens 30 % der förderfähigen Kosten, bei Antrag ab dem 01.01.2030 mindestens 50 %; das Land bringt jeweils mindestens die Hälfte dieses Anteils auf (§ 12b Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KHG). Der niedrigere Anteil gilt nach der Förderrichtlinie auch für Vorhaben, die über 2029 hinaus laufen. Anträge sind für jedes Kalenderjahr von 2026 bis 2035 möglich (§ 4 Abs. 1 KHTFV). Eine jährliche Antragsfrist des Bundes enthalten weder KHTFV noch Förderrichtlinie (geprüft am 29.09.2026). Was einem Land in einem der Jahre 2026 bis 2034 nicht zugeteilt wird, geht in das Folgejahr über (§ 12b Abs. 2 KHG). Das BAS veröffentlicht den Höchstbetrag je Land bis zum 31.03. des Vorjahres (§ 8 Abs. 2 KHTFV).

#### Übersetzung
Bei Antrag bis 31.12.2029 zahlt der Bund höchstens 70 %. Der Träger trägt höchstens die Hälfte der Kofinanzierung, bei 30 % also höchstens 15 % der Kosten. Ein nicht ausgeschöpfter Jahresbetrag verfällt nicht, sondern wandert ins nächste Jahr.

## Vom Bescheid bis zum Verwendungsnachweis

#### Fakt
Das BAS entscheidet durch Auszahlungsbescheid und zahlt an das Land, in der Regel zum letzten Bankarbeitstag eines Monats; jährliche Teilbeträge zahlt es zum letzten Bankarbeitstag im Januar (§ 5 KHTFV; Förderrichtlinie, Ziffern 9.2 und 10). Eine allgemeine Bearbeitungsdauer nennt das BAS nicht; es bearbeitet nach Antragseingang (FAQ des BAS). Das Land bescheidet dem Träger und übermittelt seinen Förderbescheid spätestens 20 Monate nach dem Auszahlungsbescheid an das BAS (§ 5 Abs. 2 KHTFV). Der Förderbescheid legt eine Zweckbindungsfrist fest (§ 6 Abs. 1 KHTFV). Der Träger weist die Verwendung gegenüber dem Land nach; das Land legt dem BAS den Verwendungsnachweis innerhalb von 20 Monaten nach Abschluss des Vorhabens vor (§ 6 Abs. 4 KHTFV). Hat die Umsetzung zwei Jahre nach dem Auszahlungsbescheid nicht begonnen, soll das BAS die Mittel zurückfordern (§ 7 Abs. 2 KHTFV).

#### Übersetzung
Bewilligt heißt zuerst: Das Geld liegt beim Land. Ihr Haus erhält es erst mit dem Bescheid des Landes, nach dessen Haushaltsrecht.

## Wie die Länder das Verfahren ausgestalten

#### Fakt
Nordrhein-Westfalen hat eine eigene Förderrichtlinie (Runderlass vom 18.08.2026) und einen Förderaufruf vom 18.08.2026 an die Plankrankenhäuser veröffentlicht. Das Verfahren hat sechs Schritte: Antrag, Stellungnahme der örtlichen Bezirksregierung, Prüfung durch die Bezirksregierung Münster, Auswahl durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Antrag beim BAS, Bescheid der Bezirksregierung Münster. Der Träger reicht eine Vorplanung (Leistungsphase 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) mit Kostenschätzung nach DIN 276 ein und trägt 10 % der förderfähigen Kosten; unvollständige oder verspätete Anträge werden abgelehnt. Der erste Antragszeitraum läuft bis 01.01.2027. Niedersachsen nimmt Anträge ohne Frist an, mit Hauptantrag und Checkliste je Fördertatbestand (FAQ, Stand August 2026). Baden-Württemberg erbittet eine Vorabinformation per Formular, Mindestförderbetrag 50.000 Euro je Vorhaben. Thüringen gibt an, vollständige Unterlagen jeweils bis 31.12. beim BAS einzureichen, wenn die Förderung im Folgejahr beginnen soll (Seite des Ministeriums, undatiert).

#### Übersetzung
Derselbe Bundesfonds führt je nach Land über einen förmlichen Aufruf mit Frist, ein offenes Verfahren oder eine formlose Skizze.

## Quellen

- [§ 12b KHG (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__12b.html), Stand 15.04.2026
- [KHTFV, §§ 4 bis 8 (gesetze-im-internet.de, Stand: geändert durch Art. 4 G v. 09.04.2026)](https://www.gesetze-im-internet.de/khtfv/BJNR0710A0025.html), Stand 09.04.2026
- [BAS, Förderrichtlinie Transformationsfonds vom 26.08.2026](https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Transformationsfonds/20260826_Foerderrichtlinie_Transformationsfonds.pdf), Stand 26.08.2026
- [BAS, FAQ zum Transformationsfonds](https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/service/newsroom/faq-zum-transformationsfonds/), Stand 29.09.2026
- [MAGS NRW, Förderrichtlinie KHTF (Runderlass vom 18.08.2026)](https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/2026-08-18_foerderrichtlinie_khtf.pdf), Stand 18.08.2026
- [MAGS NRW, Förderaufruf vom 18.08.2026](https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/2026-08-18_foerderaufruf-1.pdf), Stand 18.08.2026
- [Niedersachsen, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Informationen zum Transformationsfonds (FAQ Stand August 2026)](https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/gesundheit_und_pflege/gesundheit/krankenhauser/krankenhausinvestitionen/transformationsfonds/informationen-des-landes-niedersachsen-zum-transformationsfonds-247544.html), Stand 31.08.2026
- [Baden-Württemberg, Sozialministerium: Transformationsfonds](https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/krankenhaeuser/transformationsfonds), Stand 18.08.2026
- [Thüringen, TMSGAF: Transformationsfonds (undatiert, abgerufen am 29.09.2026)](https://www.tmasgff.de/gesundheit/krankenhaus/transformationsfonds), Stand 29.09.2026
