# Das Geld des Fonds: Jahresbeträge und Länderbudgets

> Wie viel Geld der Bund pro Jahr bereitstellt, wie es auf die 16 Länder verteilt wird und wie hoch das Budget eines Landes 2026, 2027 und bis 2035 ist.

Redaktion · KHTF-Monitor (krankenhaustransformationsfonds.de) · veröffentlicht 10.10.2026 · aktualisiert 10.10.2026
Redaktionell geprüft 10.10.2026.
Zitierweise: „KHTF-Monitor (krankenhaustransformationsfonds.de), Das Geld des Fonds: Jahresbeträge und Länderbudgets, Stand 10.10.2026“, https://krankenhaustransformationsfonds.de/grundlagen/geld-jahresbetraege-und-laenderbudgets

Der Bund stellt dem Krankenhaustransformationsfonds von 2026 bis 2035 insgesamt 29 Mrd. Euro zur Verfügung. Dieser Artikel zeigt, wie sich die Summe auf die Jahre und die 16 Länder verteilt, wie hoch das Budget eines Landes in einem Jahr ist und wie viele Bundesmittel jedes Land bis 2035 höchstens beantragen kann. Die Zahlen für 2026 und 2027 stammen aus Bekanntmachungen des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS), die Summe bis 2035 ist eine Rechnung der Redaktion und als solche gekennzeichnet.

## Wie viel Geld der Bund bereitstellt

#### Fakt
Das Gesetz legt die Jahresbeträge fest (§ 12b Abs. 1 Satz 2 KHG): 3,5 Mrd. Euro in jedem der Jahre 2026 bis 2029 und 2,5 Mrd. Euro in jedem der Jahre 2030 bis 2035. Zusammen sind das 29 Mrd. Euro. Der Bund stellt den Betrag jeweils bis zum 15. Januar der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung, für 2026 bis zum 27.04.2026. Der Fonds wird beim BAS geführt.

#### Übersetzung
Die Jahresbeträge sind kein Haushaltsansatz, den jemand jedes Jahr neu verhandelt. Sie stehen im Gesetz und ändern sich nur, wenn das Gesetz geändert wird. Die 29 Mrd. Euro sind der Bundesanteil; Land und Träger tragen die Kofinanzierung zusätzlich.

## Vom Jahresbetrag zum Fördervolumen

#### Fakt
Das Fördervolumen eines Jahres ist der Jahresbetrag des Bundes, zuzüglich der Mittel nach § 221a Abs. 3 und 4 SGB V und abzüglich der Aufwendungen des BAS für die Auswertung der Wirkungen (§ 12b Abs. 2 Satz 1 KHG, § 14 Satz 6 KHG). Die Mittel nach § 221a SGB V fließen im Jahr 2028 zu (Förderrichtlinie, Ziffer 7). Für 2026 beträgt das Fördervolumen 3,5 Mrd. Euro, die Auswertungskosten sind mit 0 Euro angesetzt. Für 2027 schätzt das BAS die Auswertungskosten auf 100.000 Euro, es bleiben 3.499,9 Mio. Euro. Mittel, die ein Land in einem Jahr nicht ausschöpft, werden ihm im Folgejahr zusätzlich zugeteilt (§ 12b Abs. 2 Satz 4 KHG). Zurückgezahlte Fördermittel und abgeführte Zinserträge fließen ebenfalls in das Fördervolumen zurück (Förderrichtlinie, Ziffer 7).

#### Übersetzung
Nicht abgerufenes Geld verfällt nicht. Es wandert ins nächste Jahr und bleibt dem Land bis 2035 erhalten. Ein Jahr ohne Anträge verkleinert das Gesamtbudget eines Landes also nicht, es verschiebt es nur.

## Der Königsteiner Schlüssel

#### Fakt
Die Länder teilen das Fördervolumen nach dem Königsteiner Schlüssel mit Stand vom 1. Oktober 2019 auf (§ 12b Abs. 2 Satz 2 KHG, § 8 Abs. 2 KHTFV). Bekannt gemacht wurde er am 06.05.2021 im Bundesanzeiger (BAnz AT 06.05.2021 B8). Dieser Stand gilt für alle Jahre des Fonds. Den größten Anteil hat Nordrhein-Westfalen mit 21,08 %, gefolgt von Bayern mit 15,56 % und Baden-Württemberg mit 13,04 %. Bremen hat mit 0,95 % den kleinsten.

#### Übersetzung
Der Schlüssel ist ein fester Verteilmaßstab. Er richtet sich weder nach der Zahl der Krankenhäuser noch nach dem Bedarf eines Landes noch nach dem Tempo seiner Anträge. Ein Land kann in jedem Jahr nur seinen festen Anteil abrufen, und der ändert sich bis 2035 nicht.

## Das Budget eines Landes pro Jahr

#### Fakt
Jedes Land kann pro Jahr die Zuteilung von Fördermitteln bis zu 95 % seines Anteils am Fördervolumen beantragen, zuzüglich der Beträge, die ihm aus dem Vorjahr übertragen wurden (§ 12b Abs. 2 Satz 2 KHG). Weitere 5 % des Fördervolumens sind für länderübergreifende Vorhaben reserviert, die mehrere Länder gemeinsam beantragen (§ 12b Abs. 2 Satz 3 KHG): 175,0 Mio. Euro im Jahr 2026. Das BAS veröffentlicht die Beträge je Land jeweils bis zum 31. März des Vorjahres (§ 8 KHTFV). Die Tabelle zeigt die Bekanntmachung vom 16.04.2026 für 2026.

| Land | Schlüssel | Anteil am Fördervolumen 2026 | Förderanteil 2026 (95 %) |
|---|---:|---:|---:|
| Nordrhein-Westfalen | 21,08 % | 737,7 Mio. € | 700,8 Mio. € |
| Bayern | 15,56 % | 544,6 Mio. € | 517,4 Mio. € |
| Baden-Württemberg | 13,04 % | 456,4 Mio. € | 433,6 Mio. € |
| Niedersachsen | 9,40 % | 328,8 Mio. € | 312,4 Mio. € |
| Hessen | 7,44 % | 260,3 Mio. € | 247,3 Mio. € |
| Berlin | 5,19 % | 181,6 Mio. € | 172,6 Mio. € |
| Sachsen | 4,98 % | 174,4 Mio. € | 165,7 Mio. € |
| Rheinland-Pfalz | 4,82 % | 168,6 Mio. € | 160,2 Mio. € |
| Schleswig-Holstein | 3,41 % | 119,2 Mio. € | 113,2 Mio. € |
| Brandenburg | 3,03 % | 106,0 Mio. € | 100,7 Mio. € |
| Sachsen-Anhalt | 2,70 % | 94,4 Mio. € | 89,6 Mio. € |
| Thüringen | 2,63 % | 92,1 Mio. € | 87,5 Mio. € |
| Hamburg | 2,60 % | 91,1 Mio. € | 86,6 Mio. € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1,98 % | 69,3 Mio. € | 65,8 Mio. € |
| Saarland | 1,20 % | 41,9 Mio. € | 39,8 Mio. € |
| Bremen | 0,95 % | 33,4 Mio. € | 31,7 Mio. € |
| **Summe** | 100 % | **3.500,0 Mio. €** | **3.325,0 Mio. €** |

Die Beträge für 2027 weichen davon je Land um höchstens rund 20.000 Euro ab, weil das BAS für 2027 Auswertungskosten von 100.000 Euro abzieht. Die Bekanntmachung für 2027 weist zusätzlich eine Spalte „Förderanteil 2027 zuzüglich Fördermittelübertrag des Jahres 2026“ aus. Darin sind die Beträge für 2026 vollständig enthalten, weil zum Veröffentlichungszeitpunkt noch keine Anträge bewilligt und ausgezahlt waren. Der tatsächliche Übertrag richtet sich danach, wie viel ein Land bis zum 31.12.2026 mit vollständig gestellten Anträgen ausschöpft.

#### Übersetzung
Das Budget eines Landes zählt als genutzt, sobald ein vollständiger Antrag beim BAS liegt, nicht erst bei der Bewilligung. Wie viel am Jahresende übrig bleibt und ins nächste Jahr geht, hängt davon ab, wie viel das Land bis dahin beantragt hat.

## Das Budget eines Landes bis 2035

#### Fakt
Die Jahresbeträge und der Schlüssel stehen fest. Daraus lässt sich die Obergrenze der Bundesmittel je Land bis 2035 berechnen: Anteil des Landes mal 29 Mrd. Euro mal 95 %. Die Tabelle ist eine Rechnung der Redaktion mit Stand 10.10.2026 und keine Bekanntmachung des BAS. Nicht enthalten sind die Mittel nach § 221a SGB V im Jahr 2028, die Auswertungskosten des BAS und zurückgezahlte Fördermittel. Die 5 % für länderübergreifende Vorhaben, zusammen 1,45 Mrd. Euro, kommen hinzu.

| Land | 2026 bis 2029 | 2030 bis 2035 | gesamt bis 2035 |
|---|---:|---:|---:|
| Nordrhein-Westfalen | 2.803 Mio. € | 3.003 Mio. € | 5.806 Mio. € |
| Bayern | 2.070 Mio. € | 2.217 Mio. € | 4.287 Mio. € |
| Baden-Württemberg | 1.734 Mio. € | 1.858 Mio. € | 3.593 Mio. € |
| Niedersachsen | 1.250 Mio. € | 1.339 Mio. € | 2.588 Mio. € |
| Hessen | 989 Mio. € | 1.060 Mio. € | 2.049 Mio. € |
| Berlin | 690 Mio. € | 740 Mio. € | 1.430 Mio. € |
| Sachsen | 663 Mio. € | 710 Mio. € | 1.373 Mio. € |
| Rheinland-Pfalz | 641 Mio. € | 687 Mio. € | 1.327 Mio. € |
| Schleswig-Holstein | 453 Mio. € | 485 Mio. € | 938 Mio. € |
| Brandenburg | 403 Mio. € | 432 Mio. € | 835 Mio. € |
| Sachsen-Anhalt | 359 Mio. € | 384 Mio. € | 743 Mio. € |
| Thüringen | 350 Mio. € | 375 Mio. € | 725 Mio. € |
| Hamburg | 346 Mio. € | 371 Mio. € | 717 Mio. € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 263 Mio. € | 282 Mio. € | 546 Mio. € |
| Saarland | 159 Mio. € | 171 Mio. € | 330 Mio. € |
| Bremen | 127 Mio. € | 136 Mio. € | 263 Mio. € |
| **Summe** | **13.300 Mio. €** | **14.250 Mio. €** | **27.550 Mio. €** |

#### Übersetzung
Die Summe ist eine Obergrenze und kein Anspruch. Hinzu kommt die Kofinanzierung: Land und Träger tragen bei Anträgen bis zum 31.12.2029 mindestens 30 % der förderfähigen Kosten, danach mindestens 50 % (§ 12b Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KHG). Für Sachsen ergibt die Rechnung 1,37 Mrd. Euro Bundesmittel und mit Kofinanzierung ein Vorhabenvolumen von 2,37 Mrd. Euro. Das sächsische Sozialministerium nennt in seiner Pressemitteilung vom 18.08.2026 bis zu 2,353 Mrd. Euro aus Bundes- und Landesanteil. Die Größenordnung stimmt überein; den Unterschied von rund 13 Mio. Euro erklärt diese Rechnung nicht.

## Was das für ein Haus heißt

#### Fakt
Anträge beim BAS stellt das Land, nicht das Haus. Die Krankenhausträger melden ihren Förderbedarf beim Land an, das über die Vorhaben entscheidet (Förderrichtlinie, Ziffer 4). Das Budget eines Landes gilt für alle Vorhaben des Landes zusammen.

#### Übersetzung
Ein Vorhaben konkurriert nicht um den Gesamtfonds, sondern um das Budget des eigenen Landes und um dessen Auswahl. Die Höhe des Landesbudgets sagt deshalb wenig über die Chance eines einzelnen Hauses. Entscheidend sind die Reihenfolge, in der das Land seine Vorhaben priorisiert, und die Kofinanzierung, die das Land aufbringt. Wie weit ein Land sein Budget schon über Anträge ausgeschöpft hat, zeigt die Länder-Seite mit Anteil, Anträgen und beantragten Mitteln nebeneinander.

## Wo der Stand nachzulesen ist

#### Fakt
Das BAS veröffentlicht monatlich die Zahl der Anträge sowie die beantragten und die bewilligten Fördermittel je Land, ohne Bezug zu einzelnen Vorhaben (§ 8 Abs. 3 KHTFV). Zum Stichtag 30.09.2026 lagen 65 Anträge mit 1,57 Mrd. Euro beantragtem Bundesanteil und 655,8 Mio. Euro bewilligten Bundesmitteln vor. Die Beträge für 2028 veröffentlicht das BAS bis zum 31.03.2027.

#### Übersetzung
Landesbudget und Anträge ergeben zusammen den Spielraum eines Landes. Die Länder-Seiten dieses Portals führen beides je Land mit Quelle und Stand.

## Quellen

- [§ 12b KHG (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__12b.html), Stand 29.09.2026
- [KHTFV, § 8 (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/khtfv/BJNR0710A0025.html), Stand 29.09.2026
- [BAS, Bekanntmachung Anteile und Beträge 2026](https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Transformationsfonds/20260416_2026_Anteile_und_Betraege_zur_Foerderung_von_Vorhaben.pdf), Stand 16.04.2026
- [BAS, Bekanntmachung Anteile und Beträge 2027](https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Transformationsfonds/20260416_2027_Anteile_und_Betraege_zur_Foerderung_von_Vorhaben.pdf.pdf), Stand 16.04.2026
- [BAS, Förderrichtlinie vom 26.08.2026](https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Transformationsfonds/20260826_Foerderrichtlinie_Transformationsfonds.pdf), Stand 26.08.2026
- [BAS, Statistik nach § 8 Abs. 3 KHTFV, Stichtag 30.09.2026](https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Transformationsfonds/20260930_Statistik_nach____8_III_KHTFV_-_Bericht_Stichtag_2026-09-30.pdf), Stand 30.09.2026
- [Medienservice Sachsen, Meldung 18.08.2026 (Klinikum Dresden Haus P)](https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1099440), Stand 18.08.2026
