Krankenhausreformen seit 1991: Ziel und Messwert.
Seit 1991.
| Ziel laut Gesetz | Zuerst genannt | Messgröße | Ab Gesetz | Zuletzt | Richtung |
|---|---|---|---|---|---|
| Verweildauer verkürzen | Bundespflegesatzverordnung, 1994 | Durchschnittliche Verweildauer | 12,0 (1994) | 7,0 (2025) | wie genannt |
| Überkapazitäten abbauen | Gesundheitsstrukturgesetz, 1992 | Betten je 10.000 Einwohner | 74,6 (1995) | 56,1 (2025) | wie genannt |
| Angebote an weniger, größeren Standorten bündeln | Krankenhausstrukturgesetz, 2015 | Krankenhäuser | 1.956 (2015) | 1.807 (2025) | wie genannt |
| Wirtschaftlichkeit, stabile Beitragssätze | ohne Richtung | Bereinigte Kosten je Fall, in Preisen von 2024 | 4.957 € (1996) | 7.316 € (2024) | keine genannt |
| Bessere Personalausstattung in der Pflege | Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, 2018 | Pflegevollkräfte je 1.000 Fälle | 17,1 (2018) | 23,3 (2024) | wie genannt |
| Was ambulant geht, nicht stationär | GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000, 1999 | Belegungstage je 1.000 Einwohner | 2.042 (2000) | 1.486 (2025) | wie genannt |
| Leistungsmenge am Bedarf ausrichten | ohne Richtung | Krankenhausfälle je 100.000 Einwohner, altersstandardisiert | 22.393 (2000) | 19.969 (2023) | keine genannt |
| Behandlungsqualität sichern und steigern | Fallpauschalengesetz, 2002 | Sterblichkeit im Krankenhaus nach Herzinfarkt | 6,6 % (2005) | 5,1 % (2023) | wie genannt |
| Gestufte Notfallversorgung | ohne Richtung | Standorte in der allgemeinen Notfallversorgung (Stufe 1 bis 3) | 40,6 % (2022) | 38,9 % (2024) | keine genannt |
Verweildauer
Ziel: Verweildauer verkürzen.
„Damit sollen starke Anreize geschaffen werden, möglichst wirtschaftlich zu handeln und die Verweildauer der Patienten zu verkürzen.“
„Das neue Entgeltsystem soll … die im System tagesgleicher Pflegesätze angelegten Fehlanreize insbesondere zur Verlängerung der Verweildauer beseitigen.“
Betten
Ziel: Überkapazitäten abbauen. Kein Gesetz nennt eine Zielzahl für Betten. Die Auslastung zeigt, ob der Abbau mit dem Bedarf Schritt hielt.
„In der stationären Versorgung bestehen Überkapazitäten.“
„Mit diesem Gesetz werden weitreichende Strukturveränderungen im Krankenhausbereich und eine Reduzierung der Bettenzahlen angestrebt.“
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Konzentration
Ziel: Angebote an weniger, größeren Standorten bündeln. Gezählt werden Einrichtungen, nicht Standorte; ein Zusammenschluss zweier Häuser senkt die Zahl, ohne dass ein Standort schließt. Einzelne Schließungen und Fusionen erfasst die Statistik nicht.
„Der Fonds hat den Zweck, zur Verbesserung der Versorgungsstruktur insbesondere den Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen … zu fördern.“
„Auch die Verteilung der Fallzahlen kann einen Aufschluss über die Konzentration von Krankenhausstrukturen geben.“
Index: 1991 = 100 je Linie; die Zahlen stehen im Tooltip und unter „Länder“.
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Kosten
Ziel: Wirtschaftlichkeit, stabile Beitragssätze. Kein Gesetz nennt eine Richtung für die Kosten je Fall: Kürzere Aufenthalte machen den einzelnen Fall dichter und teurer. Die Kosten je Einwohner zeigen, was die Krankenhäuser insgesamt kosten.
„Ohne Stabilität im Krankenhausbereich gibt es keine Beitragssatzstabilität.“
„Mit der Krankenhausreform werden daher folgende zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten, Steigerung der Effizienz in der Krankenhausversorgung sowie Entbürokratisierung.“
Vor 2020 nur in Fünfjahresschritten. Der Verbraucherpreisindex misst die allgemeine Kaufkraft, nicht die Preise der Krankenhäuser.
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Was nach dieser Bereinigung bleibt, ist nicht durch Preise und Tariflöhne erklärt: mehr Personal oder Sachmittel je Fall, schwerere Fälle, dichtere Behandlung. Der Orientierungswert beginnt mit 2012. Jahreszahlen wie beim Statistischen Bundesamt: Der Wert „2024“ (4,12 %) misst das 2. Halbjahr 2023 und das 1. Halbjahr 2024. Der GKV-Spitzenverband führt denselben Wert unter dem Folgejahr („2025“), in dem er für die Budgets gilt; seine Tabelle weicht deshalb um ein Jahr ab, nicht im Wert.
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Vor 2020 nur in Fünfjahresschritten.
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Pflegepersonal
Ziel: Bessere Personalausstattung in der Pflege. Die Statistik misst Vollkräfte, nicht den Pflegebedarf der Patienten. Der Sprung 2020 kommt zum Teil aus dem Rückgang der Fälle in der Pandemie (13,5 % weniger als 2019); die Fallzahl hat das Niveau von 2019 seither nicht wieder erreicht.
„Mit dem vorliegenden Gesetz sollen daher spürbare Entlastungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden …“
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Steigt der Wert, versorgt eine Pflegekraft rechnerisch mehr Patiententage.
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Ambulant vor stationär
Ziel: Was ambulant geht, nicht stationär. Ambulante Operationen der Krankenhäuser zählt die Statistik je Land erst ab 2018.
„… die Prinzipien ‚ambulant vor stationär‘ und ‚Rehabilitation vor Pflege‘ konsequent umzusetzen.“
„… angesichts der im internationalen Vergleich überdurchschnittlichen Zahl von Belegungstagen je Einwohner und langer Verweildauern dazu beitragen, die hohen Ambulantisierungspotenziale zu heben …“
Am Ort der Behandlung gezählt; Stadtstaaten liegen deshalb hoch.
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2018 bis 2020 aus der GBE, ab 2022 aus den Statistischen Berichten; 2021 fehlt.
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Fallzahlen
Ziel: Leistungsmenge am Bedarf ausrichten. Kein Gesetz nennt eine Richtung für die Fallzahl. Die altersstandardisierte Reihe rechnet die Alterung heraus und zählt nach Wohnort; die zweite Reihe zählt am Ort der Behandlung.
„Die leistungsorientierte Vergütung der Krankenhäuser wird zu mehr Wettbewerb und zu einer stärker am tatsächlichen Bedarf orientierten Entwicklung der Leistungsstrukturen und Leistungskapazitäten führen.“
Aus der Diagnosestatistik, nach Wohnort; ab 2000.
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Fälle am Ort der Behandlung, Einwohner am Wohnort: Hamburg und Bremen behandeln viele Patienten aus dem Umland, Brandenburg gibt viele an Berlin ab. Nicht nach Alter bereinigt.
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Ergebnis
Ziel: Behandlungsqualität sichern und steigern. Die einzige amtliche Ergebnisreihe je Land, die nach Alter bereinigt ist. Sie zählt nur Todesfälle im Krankenhaus bis zum 28. Tag; wer verlegt oder entlassen wird und danach stirbt, fehlt. Die Gesetze nennen keine Messgröße für Qualität; die Reihe ist ein Ausschnitt, kein Gesamturteil.
„… werden zu einer deutlichen Verbesserung der Qualität in der stationären Versorgung führen.“
„Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität“
Europäischer Indikator ECHI 79: Todesfälle im Krankenhaus bis zum 28. Tag, Diagnosen I21 bis I22, OECD-Standardbevölkerung. Jahre 2000, 2005, 2010 und ab 2015.
amtlichQuelle und Rechenweg
Europäischer Indikator ECHI 79: Todesfälle im Krankenhaus bis zum 28. Tag, Diagnosen I63 bis I64, OECD-Standardbevölkerung. Jahre 2000, 2005, 2010 und ab 2015.
amtlichQuelle und Rechenweg
Investitionsförderung
Ziel: Verlässliche Investitionsfinanzierung durch die Länder. Eine durchgehende amtliche Reihe gibt es nicht. Bis 2011 die Rechnungsstatistik der öffentlichen Haushalte (Funktion „Krankenhäuser und Heilstätten“, Kapitalrechnung der Länder): breiter abgegrenzt, mit anderen Kapiteln derselben Funktion und Konjunkturmitteln. Ab 2011 die Haushaltsrechnungen der Länder, nur die Kapitel der Förderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, ohne Strukturfonds, Krankenhauszukunftsfonds und Transformationsfonds. 2011 steht in beiden; der Abstand dort zeigt den Bruch. Ist-Ausgaben, nicht Haushaltsansätze; einschließlich kommunaler Anteile, wo das Land sie ausgibt. Die Gesetze machen den Fonds davon abhängig, dass ein Land seine Förderung hält; eine Zielhöhe nennen sie nicht.
„… das antragstellende Land sich verpflichtet, a) in den Jahren 2016 bis 2018 jährlich Haushaltsmittel für die Investitionsförderung der Krankenhäuser mindestens in der Höhe bereitzustellen, die dem Durchschnitt der in den Haushaltsplänen der Jahre 2012 bis 2014 hierfür ausgewiesenen Haushaltsmittel entspricht …“
„In den vergangenen Jahren ist jedoch das Gesamtvolumen der Mittel der Länder für Krankenhausinvestitionen nominal und preisbereinigt zurückgegangen.“
Alle aufgestellten Betten, auch in Hochschulkliniken und nicht geförderten Häusern, die keine Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz erhalten; ihr Anteil lag 2024 zwischen 0 % (Bremen) und 22 % (Mecklenburg-Vorpommern), bundesweit bei 14 % (Statistischer Bericht Grunddaten 2024, Tabelle 23111-06; berechnet). Länder mit vielen solchen Betten erscheinen je Bett niedriger.
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Vor 2011 nur 2005 und 2010: Die Bevölkerung im Jahresdurchschnitt liegt für die Jahre davor nur in Fünfjahresschritten vor.
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Notfallstruktur
Ziel: Gestufte Notfallversorgung. Die Stufen regeln Zu- und Abschläge, eine Zielzahl für Standorte nennt das Gesetz nicht. Die Reihe beginnt 2022.
„Krankenhäuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten in Abhängigkeit von den vorgehaltenen Notfallstrukturen zu differenzierende Zuschläge.“
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Ost und West
Ziel: Angleichung der Versorgung in den neuen Ländern an das übrige Bundesgebiet. Neue Länder: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Übriges Bundesgebiet: die zehn alten Länder. Berlin bleibt außen vor, weil die Statistik Ost- und West-Berlin seit 1991 nicht getrennt ausweist. Werte je Gruppe aus den Summen ihrer Länder.
„Zur zügigen und nachhaltigen Verbesserung des Niveaus der stationären Versorgung der Bevölkerung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und zur Anpassung an das Niveau im übrigen Bundesgebiet gewährt der Bund den Ländern … eine jährliche Finanzhilfe …“
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Fälle am Ort der Behandlung, Einwohner am Wohnort: Hamburg und Bremen behandeln viele Patienten aus dem Umland, Brandenburg gibt viele an Berlin ab. Nicht nach Alter bereinigt.
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Vor 2020 nur in Fünfjahresschritten. Der Verbraucherpreisindex misst die allgemeine Kaufkraft, nicht die Preise der Krankenhäuser.
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Ziele ohne amtliche Reihe
Diese Ziele nennen die Reformen ausdrücklich, aber mit amtlichen Daten je Land lassen sie sich über die Zeit nicht messen. Sie stehen hier, damit ihr Fehlen nicht als Erfolg oder Misserfolg gelesen wird.
„Aufgrund der bestehenden hohen Krankenhausdichte in Deutschland sind dabei keine wesentlichen Einschränkungen in Bezug auf die Erreichbarkeit zu erwarten.“
„Im Hinblick auf den Digitalisierungsgrad der Krankenhaus-IT hat Deutschland deutlichen Nachholbedarf.“
Zu den Zahlen
- Die Ziele stehen wörtlich in der Begründung des Gesetzentwurfs; Seitenzahl und Drucksache stehen an jedem Zitat. Kein geprüftes Gesetz seit 1992 nennt eine Zielzahl für Betten, Krankenhäuser, Standorte, Verweildauer oder Fallzahl; Zahlen nennen sie für Geld und Stellen.
- „Richtung“ vergleicht den Wert im Jahr des Gesetzes, das das Ziel zuerst nennt (oder im ersten Jahr mit Daten danach), mit dem letzten Wert. Ob eine Veränderung auf ein Gesetz zurückgeht, lässt sich daraus nicht ablesen: Alterung, Medizin, Pandemie und Landespolitik wirken mit.
- Die senkrechten Linien markieren das Jahr, ab dem eine Regel galt: DRG-Fallpauschalen für alle Krankenhäuser verbindlich zum 1. Januar 2004 (BT-Drs. 14/6893, S. 33), Strukturfonds ab 2016, Pflegebudget ab 2020. Bei der Investitionsförderung markiert die Linie 2011 den Wechsel der Quelle: Offene Punkte stehen für die Rechnungsstatistik, gefüllte für die Haushaltsrechnungen.
- Preisbereinigt heißt: umgerechnet in Preise von 2024 mit dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Er misst die allgemeine Kaufkraft, nicht die Preise, die Krankenhäuser für Personal und Sachmittel zahlen. Das misst der Orientierungswert für Krankenhäuser (§ 10 Abs. 6 KHEntgG), den es seit 2012 gibt; die Kosten je Fall stehen deshalb auch damit bereinigt da. Seine Jahreszahlen folgen dem Statistischen Bundesamt; der GKV-Spitzenverband führt dieselben Werte jeweils unter dem Folgejahr, in dem sie für die Budgets gelten. Der Sprung von 2019 auf 2020 bei den Kosten je Fall kommt vor allem vom Rückgang der Fälle in der Pandemie.
- Die Werte je Land, ihre Quellen und weitere Reihen stehen unter Kennzahlen; dort gelten dieselben Hinweise zur Vergleichbarkeit, etwa zu den Stadtstaaten.
- Das Portal bewertet keine einzelnen Häuser und keine Landesregierungen. Eine Einordnung, ob die Transformation gelingt, ist eine Meinung und erscheint, wenn, gekennzeichnet als Kommentar der Redaktion.