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KHTF-Monitor
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Krankenhausreformen seit 1991: Ziel und Messwert.
Seit 1991.

Was sich die Reformen vorgenommen haben, und was die Statistik zeigt.
Jede Reform hat in ihrer Begründung gesagt, was sie erreichen will. Diese Seite stellt diese Ziele wörtlich neben die amtliche Reihe, die sie misst, für Deutschland und je Land. Sie bewertet nicht, ob eine Reform gewirkt hat: Was sich ändert, hat viele Ursachen, und die Gesetze nennen fast nie eine Zielzahl.
Daten bis 2026Beta
Auf einen Blick, Deutschland
Ziel laut GesetzZuerst genanntMessgrößeAb GesetzZuletztRichtung
Verweildauer verkürzenBundespflegesatzverordnung, 1994Durchschnittliche Verweildauer12,0 (1994)7,0 (2025)wie genannt
Überkapazitäten abbauenGesundheitsstrukturgesetz, 1992Betten je 10.000 Einwohner74,6 (1995)56,1 (2025)wie genannt
Angebote an weniger, größeren Standorten bündelnKrankenhausstrukturgesetz, 2015Krankenhäuser1.956 (2015)1.807 (2025)wie genannt
Wirtschaftlichkeit, stabile Beitragssätzeohne RichtungBereinigte Kosten je Fall, in Preisen von 20244.957 € (1996)7.316 € (2024)keine genannt
Bessere Personalausstattung in der PflegePflegepersonal-Stärkungsgesetz, 2018Pflegevollkräfte je 1.000 Fälle17,1 (2018)23,3 (2024)wie genannt
Was ambulant geht, nicht stationärGKV-Gesundheitsreformgesetz 2000, 1999Belegungstage je 1.000 Einwohner2.042 (2000)1.486 (2025)wie genannt
Leistungsmenge am Bedarf ausrichtenohne RichtungKrankenhausfälle je 100.000 Einwohner, altersstandardisiert22.393 (2000)19.969 (2023)keine genannt
Behandlungsqualität sichern und steigernFallpauschalengesetz, 2002Sterblichkeit im Krankenhaus nach Herzinfarkt6,6 % (2005)5,1 % (2023)wie genannt
Gestufte Notfallversorgungohne RichtungStandorte in der allgemeinen Notfallversorgung (Stufe 1 bis 3)40,6 % (2022)38,9 % (2024)keine genannt
Verglichen wird ab dem Gesetz, das das Ziel zuerst nennt, oder ab dem ersten Jahr mit Daten danach. „Richtung“ vergleicht nur das Vorzeichen der Veränderung mit der Richtung, die die Gesetzesbegründung nennt. Berechnet, keine Bewertung.
Die erklärenden Texte dieser Seite wurden automatisiert erstellt und sind noch nicht redaktionell geprüft. Die Zitate stammen aus den Bundestagsdrucksachen, die Zahlen aus amtlichen Quellen; beide tragen ihre Fundstelle.

Verweildauer

Ziel: Verweildauer verkürzen.

„Damit sollen starke Anreize geschaffen werden, möglichst wirtschaftlich zu handeln und die Verweildauer der Patienten zu verkürzen.“
Bundespflegesatzverordnung 1994, BR-Drs. 381/94, S. 1
„Das neue Entgeltsystem soll … die im System tagesgleicher Pflegesätze angelegten Fehlanreize insbesondere zur Verlängerung der Verweildauer beseitigen.“
Fallpauschalengesetz 2002, BT-Drs. 14/6893, S. 26
minus 42 %
Durchschnittliche Verweildauer, Deutschland 1994 bis 2025
Ziel zuerst genannt: Bundespflegesatzverordnung (1994) · 1994: 12,0 · 2025: 7,0 · In der genannten Richtung · 16 von 16 Ländern in der genannten Richtung
berechnet
Durchschnittliche VerweildauerTage
51015202519912000201020202025DRG 2004BB 7,6BY 7,2BE 7,1DE 7,0
amtlichQuelle und Rechenweg

Betten

Ziel: Überkapazitäten abbauen. Kein Gesetz nennt eine Zielzahl für Betten. Die Auslastung zeigt, ob der Abbau mit dem Bedarf Schritt hielt.

„In der stationären Versorgung bestehen Überkapazitäten.“
Gesundheitsstrukturgesetz 1992, BT-Drs. 12/3608, S. 71
„Mit diesem Gesetz werden weitreichende Strukturveränderungen im Krankenhausbereich und eine Reduzierung der Bettenzahlen angestrebt.“
GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000, BT-Drs. 14/1245, S. 113
minus 25 %
Betten je 10.000 Einwohner, Deutschland 1995 bis 2025
Ziel zuerst genannt: Gesundheitsstrukturgesetz (1992) · 1995: 74,6 · 2025: 56,1 · In der genannten Richtung · 16 von 16 Ländern in der genannten Richtung
berechnet
Betten je 10.000 EinwohnerBetten
40608010012019952000201020202025DRG 2004BB 58,2DE 56,1BY 55,3BE 54,6
berechnetQuelle und Rechenweg
Bettenauslastung%
6070809010019912000201020202025DRG 2004BE 77,6BY 73,1DE 72,6BB 70,6
amtlichQuelle und Rechenweg

Konzentration

Ziel: Angebote an weniger, größeren Standorten bündeln. Gezählt werden Einrichtungen, nicht Standorte; ein Zusammenschluss zweier Häuser senkt die Zahl, ohne dass ein Standort schließt. Einzelne Schließungen und Fusionen erfasst die Statistik nicht.

„Der Fonds hat den Zweck, zur Verbesserung der Versorgungsstruktur insbesondere den Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen … zu fördern.“
Krankenhausstrukturgesetz 2015, BT-Drs. 18/5372, S. 4
„Auch die Verteilung der Fallzahlen kann einen Aufschluss über die Konzentration von Krankenhausstrukturen geben.“
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz 2024, BT-Drs. 20/11854, S. 145
minus 8 %
Krankenhäuser, Deutschland 2015 bis 2025
Ziel zuerst genannt: Krankenhausstrukturgesetz (2015) · 2015: 1.956 · 2025: 1.807 · In der genannten Richtung · 13 von 16 Ländern in der genannten Richtung
berechnet
KrankenhäuserEinrichtungen
608010012019912000201020202025Strukturfonds 2016BB 94BY 81DE 75BE 74

Index: 1991 = 100 je Linie; die Zahlen stehen im Tooltip und unter „Länder“.

amtlichQuelle und Rechenweg
Betten je KrankenhausBetten
10020030040050019912000201020202025Strukturfonds 2016BE 262DE 259BB 236BY 212
berechnetQuelle und Rechenweg
Anteil kleiner Häuser (unter 150 Betten)% der Krankenhäuser
0204060802002201020202024Strukturfonds 2016BE 65,1BY 55,6BB 50,8DE 46,8
berechnetQuelle und Rechenweg
Häuser mit unter 150 Betten ÷ alle Häuser der GrößenklassenGesundheitsberichterstattung des Bundes (Krankenhaus- und Bevölkerungsstatistik)

Kosten

Ziel: Wirtschaftlichkeit, stabile Beitragssätze. Kein Gesetz nennt eine Richtung für die Kosten je Fall: Kürzere Aufenthalte machen den einzelnen Fall dichter und teurer. Die Kosten je Einwohner zeigen, was die Krankenhäuser insgesamt kosten.

„Ohne Stabilität im Krankenhausbereich gibt es keine Beitragssatzstabilität.“
Gesundheitsstrukturgesetz 1992, BT-Drs. 12/3608, S. 70
„Mit der Krankenhausreform werden daher folgende zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten, Steigerung der Effizienz in der Krankenhausversorgung sowie Entbürokratisierung.“
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz 2024, BT-Drs. 20/11854, S. 1
plus 48 %
Bereinigte Kosten je Fall, in Preisen von 2024, Deutschland 1996 bis 2024
1996: 4.957 € · 2024: 7.316 € · Das Gesetz nennt keine Richtung
berechnet
Bereinigte Kosten je Fall, in Preisen von 2024Euro, preisbereinigt (Verbraucherpreisindex)
2.0004.0006.0008.00010.00019962000201020202024DRG 2004BE 8.224BY 7.396DE 7.316BB 7.038

Vor 2020 nur in Fünfjahresschritten. Der Verbraucherpreisindex misst die allgemeine Kaufkraft, nicht die Preise der Krankenhäuser.

berechnetQuelle und Rechenweg
Bereinigte Kosten je Fall, bereinigt mit dem Orientierungswert, in Kosten von 2024Euro, bereinigt um Preis- und Lohnentwicklung der Krankenhäuser
5.0006.0007.0008.0009.000201520202024BE 8.224BY 7.396DE 7.316BB 7.038

Was nach dieser Bereinigung bleibt, ist nicht durch Preise und Tariflöhne erklärt: mehr Personal oder Sachmittel je Fall, schwerere Fälle, dichtere Behandlung. Der Orientierungswert beginnt mit 2012. Jahreszahlen wie beim Statistischen Bundesamt: Der Wert „2024“ (4,12 %) misst das 2. Halbjahr 2023 und das 1. Halbjahr 2024. Der GKV-Spitzenverband führt denselben Wert unter dem Folgejahr („2025“), in dem er für die Budgets gilt; seine Tabelle weicht deshalb um ein Jahr ab, nicht im Wert.

berechnetQuelle und Rechenweg
Bereinigte Kosten ÷ Fälle × Orientierungswert-Niveau des letzten Jahres ÷ Niveau des Jahres; Niveau aus den verketteten Jahreswerten mit Pflegepersonal, je Kalenderjahr als Mittel der beiden Zwölfmonatszeiträume, die es berührenStatistisches Bundesamt, Statistische Berichte KrankenhäuserGesundheitsberichterstattung des Bundes (Krankenhaus- und Bevölkerungsstatistik)Statistisches Bundesamt, Orientierungswert für Krankenhäuser (§ 10 Abs. 6 KHEntgG), GENESIS 23121-0002 und jährliche Veröffentlichungen
Bereinigte Krankenhauskosten je Einwohner, in Preisen von 2024Euro, preisbereinigt (Verbraucherpreisindex)
5001.0001.5002.0002000201020202024DRG 2004BE 1.776DE 1.537BY 1.509BB 1.374
berechnetQuelle und Rechenweg
Bereinigte Kosten je FallEuro, laufende Preise
2.0004.0006.0008.00010.00019962000201020202024DRG 2004BE 8.224BY 7.396DE 7.316BB 7.038

Vor 2020 nur in Fünfjahresschritten.

berechnetQuelle und Rechenweg

Pflegepersonal

Ziel: Bessere Personalausstattung in der Pflege. Die Statistik misst Vollkräfte, nicht den Pflegebedarf der Patienten. Der Sprung 2020 kommt zum Teil aus dem Rückgang der Fälle in der Pandemie (13,5 % weniger als 2019); die Fallzahl hat das Niveau von 2019 seither nicht wieder erreicht.

„Mit dem vorliegenden Gesetz sollen daher spürbare Entlastungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden …“
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz 2018, BT-Drs. 19/4453, S. 1
plus 36 %
Pflegevollkräfte je 1.000 Fälle, Deutschland 2018 bis 2024
Ziel zuerst genannt: Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (2018) · 2018: 17,1 · 2024: 23,3 · In der genannten Richtung · 16 von 16 Ländern in der genannten Richtung
berechnet
Pflegevollkräfte je 1.000 FälleVollkräfte
10152025303519912000201020202024Pflegebudget 2020BE 24,4BY 23,9BB 23,8DE 23,3
berechnetQuelle und Rechenweg
Belegungstage je PflegevollkraftTage im Jahr
20040060080019912000201020202024Pflegebudget 2020BB 323DE 305BY 304BE 296

Steigt der Wert, versorgt eine Pflegekraft rechnerisch mehr Patiententage.

berechnetQuelle und Rechenweg

Ambulant vor stationär

Ziel: Was ambulant geht, nicht stationär. Ambulante Operationen der Krankenhäuser zählt die Statistik je Land erst ab 2018.

„… die Prinzipien ‚ambulant vor stationär‘ und ‚Rehabilitation vor Pflege‘ konsequent umzusetzen.“
GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000, BT-Drs. 14/1245, S. 53
„… angesichts der im internationalen Vergleich überdurchschnittlichen Zahl von Belegungstagen je Einwohner und langer Verweildauern dazu beitragen, die hohen Ambulantisierungspotenziale zu heben …“
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz 2024, BT-Drs. 20/11854, S. 4
minus 27 %
Belegungstage je 1.000 Einwohner, Deutschland 2000 bis 2025
Ziel zuerst genannt: GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 (1999) · 2000: 2.042 · 2025: 1.486 · In der genannten Richtung · 16 von 16 Ländern in der genannten Richtung
berechnet
Belegungstage je 1.000 EinwohnerTage
1.0001.5002.0002.5003.0003.50019952000201020202025DRG 2004BE 1.545BB 1.499DE 1.486BY 1.474

Am Ort der Behandlung gezählt; Stadtstaaten liegen deshalb hoch.

berechnetQuelle und Rechenweg
Ambulante Operationen der Krankenhäuser je 1.000 EinwohnerFälle nach § 115b SGB V
152025302018202020222024BB 28,0DE 27,8BE 27,3BY 23,7

2018 bis 2020 aus der GBE, ab 2022 aus den Statistischen Berichten; 2021 fehlt.

berechnetQuelle und Rechenweg

Fallzahlen

Ziel: Leistungsmenge am Bedarf ausrichten. Kein Gesetz nennt eine Richtung für die Fallzahl. Die altersstandardisierte Reihe rechnet die Alterung heraus und zählt nach Wohnort; die zweite Reihe zählt am Ort der Behandlung.

„Die leistungsorientierte Vergütung der Krankenhäuser wird zu mehr Wettbewerb und zu einer stärker am tatsächlichen Bedarf orientierten Entwicklung der Leistungsstrukturen und Leistungskapazitäten führen.“
Fallpauschalengesetz 2002, BT-Drs. 14/6893, S. 26
minus 11 %
Krankenhausfälle je 100.000 Einwohner, altersstandardisiert, Deutschland 2000 bis 2023
2000: 22.393 · 2023: 19.969 · Das Gesetz nennt keine Richtung
berechnet
Krankenhausfälle je 100.000 Einwohner, altersstandardisiertFälle, Wohnort, Standardbevölkerung Deutschland 2011
17.50020.00022.50025.00027.5002000201020202023DRG 2004BB 20.975DE 19.969BY 19.485BE 18.943

Aus der Diagnosestatistik, nach Wohnort; ab 2000.

amtlichQuelle und Rechenweg
Krankenhausfälle je 1.000 EinwohnerFälle
15017520022525019952000201020202025DRG 2004BE 219DE 213BY 204BB 197

Fälle am Ort der Behandlung, Einwohner am Wohnort: Hamburg und Bremen behandeln viele Patienten aus dem Umland, Brandenburg gibt viele an Berlin ab. Nicht nach Alter bereinigt.

berechnetQuelle und Rechenweg

Ergebnis

Ziel: Behandlungsqualität sichern und steigern. Die einzige amtliche Ergebnisreihe je Land, die nach Alter bereinigt ist. Sie zählt nur Todesfälle im Krankenhaus bis zum 28. Tag; wer verlegt oder entlassen wird und danach stirbt, fehlt. Die Gesetze nennen keine Messgröße für Qualität; die Reihe ist ein Ausschnitt, kein Gesamturteil.

„… werden zu einer deutlichen Verbesserung der Qualität in der stationären Versorgung führen.“
Fallpauschalengesetz 2002, BT-Drs. 14/6893, S. 26
„Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität“
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz 2024, BT-Drs. 20/11854, S. 1
minus 1,5 Punkte
Sterblichkeit im Krankenhaus nach Herzinfarkt, Deutschland 2005 bis 2023
Ziel zuerst genannt: Fallpauschalengesetz (2002) · 2005: 6,6 % · 2023: 5,1 % · In der genannten Richtung · 15 von 16 Ländern in der genannten Richtung
berechnet
Sterblichkeit im Krankenhaus nach Herzinfarkt% der Fälle ab 45 Jahren, altersstandardisiert
2468102000201020202023Pandemie 2020BY 5,2DE 5,1BE 5,1BB 4,6

Europäischer Indikator ECHI 79: Todesfälle im Krankenhaus bis zum 28. Tag, Diagnosen I21 bis I22, OECD-Standardbevölkerung. Jahre 2000, 2005, 2010 und ab 2015.

amtlichQuelle und Rechenweg
Sterblichkeit im Krankenhaus nach Schlaganfall% der Fälle ab 45 Jahren, altersstandardisiert
24682000201020202023Pandemie 2020DE 3,2BE 3,0BY 3,0BB 2,7

Europäischer Indikator ECHI 79: Todesfälle im Krankenhaus bis zum 28. Tag, Diagnosen I63 bis I64, OECD-Standardbevölkerung. Jahre 2000, 2005, 2010 und ab 2015.

amtlichQuelle und Rechenweg

Investitionsförderung

Ziel: Verlässliche Investitionsfinanzierung durch die Länder. Eine durchgehende amtliche Reihe gibt es nicht. Bis 2011 die Rechnungsstatistik der öffentlichen Haushalte (Funktion „Krankenhäuser und Heilstätten“, Kapitalrechnung der Länder): breiter abgegrenzt, mit anderen Kapiteln derselben Funktion und Konjunkturmitteln. Ab 2011 die Haushaltsrechnungen der Länder, nur die Kapitel der Förderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, ohne Strukturfonds, Krankenhauszukunftsfonds und Transformationsfonds. 2011 steht in beiden; der Abstand dort zeigt den Bruch. Ist-Ausgaben, nicht Haushaltsansätze; einschließlich kommunaler Anteile, wo das Land sie ausgibt. Die Gesetze machen den Fonds davon abhängig, dass ein Land seine Förderung hält; eine Zielhöhe nennen sie nicht.

„… das antragstellende Land sich verpflichtet, a) in den Jahren 2016 bis 2018 jährlich Haushaltsmittel für die Investitionsförderung der Krankenhäuser mindestens in der Höhe bereitzustellen, die dem Durchschnitt der in den Haushaltsplänen der Jahre 2012 bis 2014 hierfür ausgewiesenen Haushaltsmittel entspricht …“
Krankenhausstrukturgesetz 2015, BT-Drs. 18/5372, S. 8
„In den vergangenen Jahren ist jedoch das Gesamtvolumen der Mittel der Länder für Krankenhausinvestitionen nominal und preisbereinigt zurückgegangen.“
Krankenhauszukunftsgesetz 2020, BT-Drs. 19/22126, S. 1
Investitionsmittel der Länder je aufgestelltem Bett, in Preisen von 2024Euro je Bett, preisbereinigt (Verbraucherpreisindex)
05.00010.00015.00020.0002002201020202024Quellenwechsel 2011BY 9.694DE 7.390 (2011)BB 7.377BE 4.452 (2011)

Alle aufgestellten Betten, auch in Hochschulkliniken und nicht geförderten Häusern, die keine Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz erhalten; ihr Anteil lag 2024 zwischen 0 % (Bremen) und 22 % (Mecklenburg-Vorpommern), bundesweit bei 14 % (Statistischer Bericht Grunddaten 2024, Tabelle 23111-06; berechnet). Länder mit vielen solchen Betten erscheinen je Bett niedriger.

berechnetQuelle und Rechenweg
Investitionsmittel der Länder für Krankenhäuser je Einwohner, in Preisen von 2024Euro je Einwohner, preisbereinigt (Verbraucherpreisindex)
2040608020052010201520202024Quellenwechsel 2011BY 54,2DE 46,2 (2011)BB 43,0BE 26,8 (2011)

Vor 2011 nur 2005 und 2010: Die Bevölkerung im Jahresdurchschnitt liegt für die Jahre davor nur in Fünfjahresschritten vor.

berechnetQuelle und Rechenweg
Ist-Ausgaben ÷ Bevölkerung im Jahresdurchschnitt × Verbraucherpreisindex des letzten Jahres ÷ Index des JahresStatistisches Bundesamt, Fachserie 14 Reihe 3.5, Rechnungsergebnisse der öffentlichen Haushalte, Aufgabenbereich Krankenhäuser und Heilstätten, 2002 bis 2011Haushaltsrechnungen der Länder, Kapitel der Krankenhausförderung (ab 2011); Fundstelle je Land und Jahr in der RedaktionGesundheitsberichterstattung des Bundes (Krankenhaus- und Bevölkerungsstatistik)Statistisches Bundesamt, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Lange Reihen (2020 = 100)

Notfallstruktur

Ziel: Gestufte Notfallversorgung. Die Stufen regeln Zu- und Abschläge, eine Zielzahl für Standorte nennt das Gesetz nicht. Die Reihe beginnt 2022.

„Krankenhäuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten in Abhängigkeit von den vorgehaltenen Notfallstrukturen zu differenzierende Zuschläge.“
Krankenhausstrukturgesetz 2015, BT-Drs. 18/5372, S. 3
minus 1,7 Punkte
Standorte in der allgemeinen Notfallversorgung (Stufe 1 bis 3), Deutschland 2022 bis 2024
2022: 40,6 % · 2024: 38,9 % · Das Gesetz nennt keine Richtung
berechnet
Standorte in der allgemeinen Notfallversorgung (Stufe 1 bis 3)% der Standorte
30354045202220232024BB 39,5DE 38,9BY 32,4BE 31,9
berechnetQuelle und Rechenweg
Standorte der Stufen 1, 2 und 3 ÷ Krankenhausstandorte (je Standort nur eine Stufe)Statistisches Bundesamt, Statistische Berichte Krankenhäuser
Standorte mit umfassender Notfallversorgung (Stufe 3)% der Standorte
5678910202220232024BE 8,8BY 6,7DE 6,6BB 5,9
berechnetQuelle und Rechenweg
Standorte Stufe 3 ÷ KrankenhausstandorteStatistisches Bundesamt, Statistische Berichte Krankenhäuser

Ost und West

Ziel: Angleichung der Versorgung in den neuen Ländern an das übrige Bundesgebiet. Neue Länder: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Übriges Bundesgebiet: die zehn alten Länder. Berlin bleibt außen vor, weil die Statistik Ost- und West-Berlin seit 1991 nicht getrennt ausweist. Werte je Gruppe aus den Summen ihrer Länder.

„Zur zügigen und nachhaltigen Verbesserung des Niveaus der stationären Versorgung der Bevölkerung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und zur Anpassung an das Niveau im übrigen Bundesgebiet gewährt der Bund den Ländern … eine jährliche Finanzhilfe …“
Gesundheitsstrukturgesetz 1992, Art. 14, BT-Drs. 12/3930, S. 136
Betten je 10.000 EinwohnerBetten
5060708019952000201020202025OST 62,5DE 56,1WEST 55,0
berechnetQuelle und Rechenweg
Pflegevollkräfte je 1.000 FälleVollkräfte
1517,52022,52527,519912000201020202024OST 23,4DE 23,3WEST 23,2
berechnetQuelle und Rechenweg
Krankenhausfälle je 1.000 EinwohnerFälle
17520022525027519952000201020202025OST 229DE 213WEST 209

Fälle am Ort der Behandlung, Einwohner am Wohnort: Hamburg und Bremen behandeln viele Patienten aus dem Umland, Brandenburg gibt viele an Berlin ab. Nicht nach Alter bereinigt.

berechnetQuelle und Rechenweg
Bereinigte Kosten je Fall, in Preisen von 2024Euro, preisbereinigt (Verbraucherpreisindex)
4.0005.0006.0007.0008.00019962000201020202024WEST 7.343DE 7.316OST 6.927

Vor 2020 nur in Fünfjahresschritten. Der Verbraucherpreisindex misst die allgemeine Kaufkraft, nicht die Preise der Krankenhäuser.

berechnetQuelle und Rechenweg
Durchschnittliche VerweildauerTage
510152019912000201020202025OST 7,0DE 7,0WEST 7,0
berechnetQuelle und Rechenweg

Ziele ohne amtliche Reihe

Diese Ziele nennen die Reformen ausdrücklich, aber mit amtlichen Daten je Land lassen sie sich über die Zeit nicht messen. Sie stehen hier, damit ihr Fehlen nicht als Erfolg oder Misserfolg gelesen wird.

Erreichbarkeit
„Aufgrund der bestehenden hohen Krankenhausdichte in Deutschland sind dabei keine wesentlichen Einschränkungen in Bezug auf die Erreichbarkeit zu erwarten.“
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz 2024, BT-Drs. 20/11854, S. 3
Fahrzeiten gibt es amtlich nur als Momentaufnahme (Krankenhausatlas der Statistischen Ämter, Stand 31.12.2023), nicht als Reihe. Ob sich die Erwartung erfüllt, zeigt erst eine zweite Messung.
Digitalisierung
„Im Hinblick auf den Digitalisierungsgrad der Krankenhaus-IT hat Deutschland deutlichen Nachholbedarf.“
Krankenhauszukunftsgesetz 2020, BT-Drs. 19/22126, S. 1
Die amtliche Statistik erhebt kein Merkmal zur Digitalisierung. Es gibt zwei Messungen des DigitalRadar (2021, 2024), deren Daten nur nichtkommerziell weitergegeben werden dürfen.

Zu den Zahlen

  • Die Ziele stehen wörtlich in der Begründung des Gesetzentwurfs; Seitenzahl und Drucksache stehen an jedem Zitat. Kein geprüftes Gesetz seit 1992 nennt eine Zielzahl für Betten, Krankenhäuser, Standorte, Verweildauer oder Fallzahl; Zahlen nennen sie für Geld und Stellen.
  • „Richtung“ vergleicht den Wert im Jahr des Gesetzes, das das Ziel zuerst nennt (oder im ersten Jahr mit Daten danach), mit dem letzten Wert. Ob eine Veränderung auf ein Gesetz zurückgeht, lässt sich daraus nicht ablesen: Alterung, Medizin, Pandemie und Landespolitik wirken mit.
  • Die senkrechten Linien markieren das Jahr, ab dem eine Regel galt: DRG-Fallpauschalen für alle Krankenhäuser verbindlich zum 1. Januar 2004 (BT-Drs. 14/6893, S. 33), Strukturfonds ab 2016, Pflegebudget ab 2020. Bei der Investitionsförderung markiert die Linie 2011 den Wechsel der Quelle: Offene Punkte stehen für die Rechnungsstatistik, gefüllte für die Haushaltsrechnungen.
  • Preisbereinigt heißt: umgerechnet in Preise von 2024 mit dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Er misst die allgemeine Kaufkraft, nicht die Preise, die Krankenhäuser für Personal und Sachmittel zahlen. Das misst der Orientierungswert für Krankenhäuser (§ 10 Abs. 6 KHEntgG), den es seit 2012 gibt; die Kosten je Fall stehen deshalb auch damit bereinigt da. Seine Jahreszahlen folgen dem Statistischen Bundesamt; der GKV-Spitzenverband führt dieselben Werte jeweils unter dem Folgejahr, in dem sie für die Budgets gelten. Der Sprung von 2019 auf 2020 bei den Kosten je Fall kommt vor allem vom Rückgang der Fälle in der Pandemie.
  • Die Werte je Land, ihre Quellen und weitere Reihen stehen unter Kennzahlen; dort gelten dieselben Hinweise zur Vergleichbarkeit, etwa zu den Stadtstaaten.
  • Das Portal bewertet keine einzelnen Häuser und keine Landesregierungen. Eine Einordnung, ob die Transformation gelingt, ist eine Meinung und erscheint, wenn, gekennzeichnet als Kommentar der Redaktion.