Der Krankenhaustransformationsfonds,
übersetzt.
Auf einen Blick
BAS-Stichtag 30.09.2026Der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) ist das Investitionsprogramm der Krankenhausreform. Er bezahlt nicht den Betrieb, sondern den Umbau: Zusammenlegungen, neue Versorgungsformen, Notfallstrukturen, Telemedizin, Schließungen und Ausbildungsplätze.
- 1BAS Überblick Transformationsfonds · bundesamtsozialesicherung.de · Stand · amtlich, maßgeblich
- 2BAS-Statistik nach § 8 Abs. 3 KHTFV · bundesamtsozialesicherung.de · Stand · amtlich, maßgeblich
Die Grundlagen
7 Artikel · je Abschnitt Fakt, Übersetzung, Nutzung- Kapitel 1 5 Min.KHVVG und KHAG: was die Reformgesetze für den KHTF ändern
KHVVG seit 12.12.2024, KHAG seit 15.04.2026 in Kraft: was beide Gesetze regeln und was das KHAG am Transformationsfonds geändert hat.
- Kapitel 2 5 Min.Krankenhausreform 2026: Stand und Fristen
KHVVG und KHAG im Überblick: Leistungsgruppen, Vorhaltevergütung ab 2028, Transformationsfonds 2026 bis 2035 und die Fristen mit Datum.
- Kapitel 3 5 Min.Antrag beim Transformationsfonds: Ablauf und Fristen
Vom Träger über das Land zum BAS: wer den Antrag stellt, welche Unterlagen KHTFV und Förderrichtlinie verlangen und welche Fristen gelten.
- Kapitel 4 5 Min.Leistungsgruppen der Krankenhausreform erklärt
61 Leistungsgruppen nach Anlage 1 SGB V: Qualitätskriterien, Zuweisung durch die Länder, Fristen bis 2028, NRW und Rheinland-Pfalz, Bezug zum Fonds.
- Kapitel 5 5 Min.KHTFV und § 12b KHG: die Rechtsgrundlage des Fonds
Was § 12b KHG festlegt, was die KHTFV Paragraf für Paragraf regelt und wie die BAS-Förderrichtlinie vom 26.08.2026 dazu passt.
- Kapitel 6 2 Min.Was ist der Krankenhaustransformationsfonds?
Zweck, Volumen, Laufzeit, wer bezahlt was und wie ein Antrag läuft. Die Eckdaten in drei Schritten.
- Kapitel 7 5 Min.Die 8 Fördertatbestände: was der Fonds bezahlt und was Ihr Haus daraus machen kann
Was gefördert wird und was nicht, mit Beispielen und den Antragszahlen je Tatbestand aus der BAS-Statistik.
- Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten
- Umstrukturierung zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen
- Telemedizinische Netzwerkstrukturen
- Zentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen
- Regional begrenzte Klinikverbünde
- Integrierte Notfallstrukturen
- Dauerhafte Schließung von Krankenhäusern oder Teilen
- Zusätzliche Ausbildungskapazitäten für Gesundheitsberufe
Die acht Fördertatbestände
Alle im VergleichDer Fonds fördert nur Vorhaben, die einem dieser acht Tatbestände zugeordnet sind (§ 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 8 KHG). Je Tatbestand: was gefördert wird, Anträge je Land und bekannte Vorhaben.
- 1KonzentrationStandortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten19 Anträge beim BAS
- 2Sektorenübergreifende VersorgungUmstrukturierung zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen0 Anträge beim BAS
- 3TelemedizinTelemedizinische Netzwerkstrukturen36 Anträge beim BAS
- 4ZentrenZentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen1 Antrag beim BAS
- 5VerbündeRegional begrenzte Klinikverbünde0 Anträge beim BAS
- 6NotfallstrukturenIntegrierte Notfallstrukturen8 Anträge beim BAS
- 7SchließungDauerhafte Schließung von Krankenhäusern oder Teilen1 Antrag beim BAS
- 8AusbildungskapazitätenZusätzliche Ausbildungskapazitäten für Gesundheitsberufe0 Anträge beim BAS
Häufige Fragen zum Krankenhaustransformationsfonds
Antworten aus den Grundlagen und der BAS-Statistik. Zahlen aktualisieren sich mit jedem neuen Stichtag.
Was ist der Krankenhaustransformationsfonds?
Der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) ist das Investitionsprogramm der Krankenhausreform. Er bezahlt nicht den Betrieb, sondern den Umbau: Zusammenlegungen, neue Versorgungsformen, Notfallstrukturen, Telemedizin, Schließungen und Ausbildungsplätze.
Mehr dazuWie viel Geld enthält der Krankenhaustransformationsfonds, und wer finanziert ihn?
Bis zu 50 Mrd. Euro von 2026 bis 2035, von Bund und Ländern gemeinsam. Der Bundesanteil beträgt 29 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (BAS, Stand 26.08.2026).
Wie hoch ist der Eigenanteil von Land und Träger?
Land und Träger tragen mindestens 30 % bei Antrag bis 31.12.2029, danach mindestens 50 %. Mindestens die Hälfte dieses Anteils bringt das Land auf (§ 12b Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KHG); ob es mehr übernimmt, legt jedes Land selbst fest.
Wer stellt den Antrag beim BAS?
Zweistufig: Der Träger reicht sein Vorhaben beim Land ein. Das Land prüft, wählt aus und stellt den Antrag beim BAS. Das BAS bewilligt den Bundesanteil, das Land bescheidet dem Träger.
Mehr dazuWas ist die Transformationsfonds-Verordnung (KHTFV)?
Der Krankenhaustransformationsfonds beruht auf drei Texten. 2026 beschreibt, wie das BAS prüft.
Mehr dazuWas fördert der Krankenhaustransformationsfonds?
Acht abschließend benannte Arten von Vorhaben (§ 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 8 KHG): 1. Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten; 2. Umstrukturierung zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen; 3. Telemedizinische Netzwerkstrukturen; 4. Zentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen; 5. Regional begrenzte Klinikverbünde; 6. Integrierte Notfallstrukturen; 7. Dauerhafte Schließung von Krankenhäusern oder Teilen; 8. Zusätzliche Ausbildungskapazitäten für Gesundheitsberufe.
Mehr dazuWie viele Anträge liegen beim BAS, und wie viel ist bewilligt?
Zum Stichtag 30.09.2026 lagen 65 Anträge beim BAS, mit 1,57 Mrd. Euro beantragtem Bundesanteil. Bewilligt waren 656 Mio. Euro Bundesmittel (BAS-Statistik nach § 8 Abs. 3 KHTFV).
Mehr dazuIn welchen Ländern gibt es schon Bewilligungen?
Zum Stichtag 30.09.2026 in 7 von 16 Ländern: Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen (BAS-Statistik).
Mehr dazuGlossar
10 Begriffe- Krankenhaustransformationsfonds (KHTF)
- Investitionsprogramm der Krankenhausreform nach § 12b KHG, Laufzeit 2026 bis 2035. Er bezahlt den Umbau von Krankenhausstrukturen, nicht den laufenden Betrieb. § 12b KHG
- KHTFV
- Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung. Sie regelt die Einzelheiten der Förderung, zuletzt geändert durch das KHAG vom 09.04.2026. KHTFV
- KHAG
- Krankenhausreformanpassungsgesetz vom 09.04.2026, in Kraft seit dem 15.04.2026. Es hat unter anderem die KHTFV geändert. KHTFV
- BAS
- Bundesamt für Soziale Sicherung. Bewilligungsbehörde des Bundes für den Fonds; es veröffentlicht monatlich eine Statistik der Anträge und Bewilligungen je Land (§ 8 Abs. 3 KHTFV). BAS, Förderrichtlinie und Überblick
- Förderrichtlinie des BAS
- Richtlinie des BAS zur Förderung aus dem Fonds. Sie gilt seit dem 26.08.2026. BAS, Förderrichtlinie und Überblick
- Fördertatbestand
- Eine der acht Arten von Vorhaben, die der Fonds fördert (§ 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 8 KHG). Jeder Antrag muss einem Tatbestand zugeordnet werden. § 12b KHG
- Landesverfahren
- Der Weg, auf dem ein Land die Vorhaben der Träger sammelt, prüft und auswählt, bevor es den Antrag beim BAS stellt. Die Verfahren unterscheiden sich von Land zu Land. KHTFV
- Kofinanzierung
- Der Anteil, den Land und Träger zusammen tragen: mindestens 30 % der förderfähigen Kosten bei Antrag beim BAS bis 31.12.2029, danach mindestens 50 %. BAS, Förderrichtlinie und Überblick
- Bundesanteil
- Der Teil der förderfähigen Kosten, den der Bund aus dem Fonds trägt: höchstens 70 % bis 31.12.2029, danach höchstens 50 %. Das BAS bewilligt ihn, das Land bescheidet den Träger. BAS, Förderrichtlinie und Überblick
- Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung
- Krankenhausstandort, den das Land nach § 6c Abs. 1 KHG als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung bestimmt hat und der stationäre, ambulante und pflegerische Leistungen verbindet. Die Umstrukturierung eines solchen Standorts ist Fördertatbestand 2 (§ 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KHG). § 12b KHG
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