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Grundlagen

Was ist der Krankenhaustransformationsfonds?

Zweck, Volumen, Laufzeit, wer bezahlt was und wie ein Antrag läuft. Die Eckdaten in drei Schritten.
Redaktion · Veröffentlicht · Aktualisiert · 5 Quellen am Ende des Textes · redaktionell geprüft
FaktÜbersetzungJeder Abschnitt folgt dieser Reihenfolge.
Auf einen Blick

Der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) ist das Investitionsprogramm der Krankenhausreform. Er bezahlt nicht den Betrieb, sondern den Umbau: Zusammenlegungen, neue Versorgungsformen, Notfallstrukturen, Telemedizin, Schließungen und Ausbildungsplätze. Dieser Artikel ordnet die Eckdaten ein; die Antragswege je Bundesland stehen auf den Länder-Seiten.

Was der Fonds ist

Fakt

Rechtsgrundlage sind § 12b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV), die seit dem 18.04.2025 gilt. Sie wurde zuletzt durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vom 09.04.2026 geändert, das seit dem 15.04.2026 in Kraft ist. Der Fonds läuft von 2026 bis 2035. Der Bund trägt seinen Anteil von 29 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Bewilligungsbehörde des Bundes ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS); seine Förderrichtlinie gilt seit dem 26.08.2026.

Übersetzung

Der Fonds ist kein Topf, aus dem sich ein Haus direkt bedient. Er bezahlt einen Teil von Umbauten, die das Land für sinnvoll hält und das BAS nach Verordnung und Richtlinie prüft. Ohne das Land geht nichts.

Wer zahlt was

Fakt

Land und Träger tragen zusammen mindestens 30 % der förderfähigen Kosten, wenn der Antrag bis zum 31.12.2029 beim BAS gestellt wird, danach mindestens 50 %. Mindestens die Hälfte dieses Anteils bringt das Land auf (§ 12b Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KHG). Zum 30.09.2026 lagen 65 Anträge beim BAS, mit 1,57 Mrd. Euro beantragtem Bundesanteil und 655,8 Mio. Euro bewilligten Bundesmitteln (BAS-Statistik nach § 8 Abs. 3 KHTFV).

Übersetzung

Der Bund zahlt höchstens 70 % bis 2029, danach höchstens die Hälfte. Bei 30 % Eigenanteil trägt das Land also mindestens 15 % der Kosten, der Träger höchstens 15 %; ob das Land mehr übernimmt, entscheidet es selbst.

Wie ein Antrag läuft

Fakt

Zweistufig: Der Träger reicht sein Vorhaben beim Land ein. Das Land prüft, wählt aus und stellt den Antrag beim BAS. Das BAS bewilligt den Bundesanteil, das Land bescheidet dem Träger. Die Verfahren der Länder unterscheiden sich; Nordrhein-Westfalen hatte am 25.09.2026 als einziges Land eine eigene Förderrichtlinie und einen Förderaufruf (beide vom 18.08.2026).

Übersetzung

Ihr Ansprechpartner ist das Landesministerium, nicht das BAS. Das BAS sehen Sie nur in der Statistik.

Quellen dieses Artikels
  1. 1§ 12b KHG (gesetze-im-internet.de) · gesetze-im-internet.de · Stand
  2. 2KHTFV, Normtext (gesetze-im-internet.de) · gesetze-im-internet.de · Stand
  3. 3BAS-Förderrichtlinie vom 26.08.2026 · bundesamtsozialesicherung.de · Stand
  4. 4BAS-Statistik nach § 8 Abs. 3 KHTFV, Stichtag 30.09.2026 · bundesamtsozialesicherung.de · Stand
  5. 5KHAG, BGBl. 2026 I Nr. 98 vom 14.04.2026 (Art. 8 Inkrafttreten) · recht.bund.de · Stand