Die Krankenhausreform und ihr Transformationsfonds haben eine Vorgeschichte von gut zehn Jahren: zwei frühere Fonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), eine Regierungskommission, eine Einigung von Bund und Ländern, zwei Reformgesetze und einen Regierungswechsel dazwischen. Diese Chronik ordnet die Stationen von 2016 bis zum 30.09.2026 und nennt zu jeder die amtliche Quelle. Was die beiden Gesetze im Einzelnen regeln, steht unter KHVVG und KHAG, die geltenden Fristen unter Krankenhausreform 2026, jede Rechtsänderung zum Fonds mit Fundstelle in der Chronik der Rechtsgrundlagen.
2016 bis 2020: zwei Fonds vor dem Transformationsfonds
Fakt
Zum 01.01.2016 wurde beim BAS der Krankenhausstrukturfonds errichtet und zunächst mit 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgestattet (§ 12 Krankenhausfinanzierungsgesetz, KHG). Zweck war der Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten und die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen (§ 12 Abs. 1 Satz 3 KHG). Nach dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vom 11.12.2018 lief die Förderung von 2019 bis 2022 mit 500 Mio. Euro je Jahr weiter; § 12a KHG nennt in der geltenden Fassung die Jahre 2019 bis 2025 und insgesamt bis zu 2 Mrd. Euro. Das Krankenhauszukunftsgesetz trat am 29.10.2020 in Kraft. Es richtete beim BAS den Krankenhauszukunftsfonds mit 3 Mrd. Euro ein, die der Bund bereitstellte (§ 14a KHG). Zweck war die Förderung von Investitionen in die informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen, die digitale Infrastruktur einschließlich Telemedizin, die Informationssicherheit und regionale Versorgungsstrukturen (§ 14a Abs. 2 KHG). Nicht ausgeschöpfte Mittel führt das BAS spätestens mit Ablauf des Jahres 2027 an den Bund zurück (§ 14a Abs. 3 KHG). Länder und Träger übernahmen 30 % der Investitionskosten, sodass nach Angabe des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bis zu 4,3 Mrd. Euro zur Verfügung standen.
Übersetzung
Der Krankenhausstrukturfonds ist der inhaltliche Vorläufer des Transformationsfonds: Er bezahlte den Abbau und die Zusammenlegung von Strukturen, wie es heute der Transformationsfonds tut. Der Krankenhauszukunftsfonds verfolgte einen anderen Zweck: Er finanzierte vor allem die Digitalisierung der Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz, KHZG), nicht den Umbau der Strukturen. Er berührt sich mit dem Transformationsfonds vor allem bei der Telemedizin. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ist die Rücklage der gesetzlichen Krankenversicherung; den Strukturfonds speiste also die Krankenversicherung, den Zukunftsfonds der Bund. Der Transformationsfonds ist mit 29 Mrd. Euro Bundesanteil der größte der drei.
2022 und 2023: Regierungskommission und Eckpunkte
Fakt
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach berief im Mai 2022 die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung; das BMG stellte sie am 02.05.2022 vor, besetzt mit 15 Expertinnen und Experten. Am 06.12.2022 legte die Kommission ihre dritte Empfehlung vor, „Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“. Danach sollen Kliniken nach drei Kriterien honoriert werden: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen (Level) und Leistungsgruppen. Am 10.07.2023 einigten sich Bund und Länder auf Eckpunkte für die Krankenhausreform; das Papier steht unter dem Vorbehalt einer finalen Gesamteinigung über die Grundstruktur der Reform. Die Kommission beendete ihre Arbeit im März 2025.
Übersetzung
Leistungsgruppen und die Vergütung der Vorhaltung aus der Empfehlung vom 06.12.2022 stehen heute im Gesetz (§ 135e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, und § 6b Krankenhausentgeltgesetz). Die Eckpunkte vom 10.07.2023 waren eine politische Verständigung, kein Gesetz. Verbindlich wurde die Reform erst mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im Dezember 2024.
Nordrhein-Westfalen: Leistungsgruppen vor dem Bundesgesetz
Fakt
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) veröffentlichte am 27.04.2022 den Krankenhausplan 2022. Nach Angabe des Ministeriums hat Nordrhein-Westfalen damit bundesweit erstmalig anhand der Leistungsgruppensystematik geplant. Am 17.12.2024 teilte das MAGS mit, dass die Feststellungsbescheide an die Krankenhäuser versandt sind und das Planungsverfahren damit beendet ist. Am 01.04.2025 trat der Großteil der neuen Planung in Kraft: Leistungen aus 54 von 64 Leistungsgruppen darf ein Krankenhaus seitdem nur anbieten, wenn der Bescheid sie ihm zuweist. Die übrigen zehn Leistungsgruppen folgten am 01.01.2026.
Übersetzung
Nordrhein-Westfalen veröffentlichte seinen Plan nach Leistungsgruppen im April 2022, sieben Monate vor der Empfehlung der Regierungskommission und gut zweieinhalb Jahre vor dem Inkrafttreten des KHVVG. Ein Feststellungsbescheid ist der Bescheid, mit dem das Land einem Krankenhaus verbindlich mitteilt, welche Leistungen es erbringen darf. Die Leistungsgruppen des Bundes stehen in Anlage 1 zu § 135e SGB V; was sie verlangen, erklärt der Artikel Leistungsgruppen, den Stand im Land die Seite Nordrhein-Westfalen.
2024 · Transparenzgesetz und KHVVG
Fakt
Das Krankenhaustransparenzgesetz trat am 28.03.2024 in Kraft. Der Bundesrat hatte am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss angerufen, der am 21.02.2024 tagte; am 22.03.2024 befasste sich der Bundesrat erneut. Am 17.05.2024 veröffentlichte das BMG den Bundes-Klinik-Atlas. Den Entwurf des KHVVG beschloss das Bundeskabinett am 15.05.2024, der Bundestag das Gesetz am 17.10.2024. Der Bundesrat billigte es am 22.11.2024; ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. Das Gesetz ist vom 05.12.2024, wurde am 11.12.2024 verkündet (BGBl. 2024 I Nr. 400) und trat am 12.12.2024 in Kraft (Art. 7 KHVVG). Mit § 12b KHG richtete es den Transformationsfonds beim BAS für die Jahre 2026 bis 2035 ein.
Übersetzung
Das KHVVG ist die Grundlage von Leistungsgruppen, Vorhaltevergütung und Transformationsfonds. Der Vermittlungsausschuss ist das Gremium, in dem Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss suchen, wenn der Bundesrat ein Gesetz nicht passieren lässt. Beim Transparenzgesetz kam es dazu, beim KHVVG nicht.
2025 · Verordnung zum Fonds und Regierungswechsel
Fakt
Der Bundesrat stimmte der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) am 21.03.2025 mit Maßgaben zu. Die Verordnung ist vom 15.04.2025, wurde am 17.04.2025 verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 113) und trat am 18.04.2025 in Kraft. Am 06.05.2025 wurden die Mitglieder der neuen Bundesregierung im Bundestag vereidigt; Karl Lauterbach übergab das Amt an Nina Warken. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht, dass der für die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehene Anteil am Transformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert wird (Zeilen 3444 bis 3446). Am 08.10.2025 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG).
Übersetzung
Die KHTFV regelt, wie das BAS den Fonds verwaltet und was ein Antrag enthalten muss; die Einzelheiten stehen im Artikel zur KHTFV. Mit dem Regierungswechsel blieb die Reform bestehen, geändert wurde die Geldquelle des Fonds: Bundesmittel statt Mittel der Krankenkassen. Das KHAG hat diese Zusage aus dem Koalitionsvertrag ins Gesetz geschrieben.
2026 · KHAG, erste Bewilligung, Förderrichtlinie
Fakt
Der Bundestag beschloss das KHAG am 06.03.2026, der Bundesrat befasste sich am 27.03.2026 im zweiten Durchgang. Das Gesetz ist vom 09.04.2026, wurde am 14.04.2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 98) und trat am 15.04.2026 in Kraft (Art. 8 KHAG). Nach Angabe des BMG stehen von 2026 bis 2035 bis zu 50 Mrd. Euro von Bund, Ländern und Trägern bereit; der Bund stellt 29 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Am 16.04.2026 machte das BAS die Beträge je Land für 2026 und 2027 bekannt. Am 17.04.2026 bewilligte es die ersten Fördermittel: 45.360.017,87 Euro für ein Vorhaben der Kliniken Rhein-Berg der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe in Nordrhein-Westfalen. Am 26.08.2026 veröffentlichte das BAS seine Förderrichtlinie. Zum Stichtag 30.09.2026 lagen beim BAS 65 Anträge der Länder mit 1,57 Mrd. Euro beantragtem Bundesanteil vor; bewilligt waren 655,8 Mio. Euro (Statistik nach § 8 Abs. 3 KHTFV).
Übersetzung
Zwischen dem Inkrafttreten des KHAG und der ersten Bewilligung lagen zwei Tage. Die 50 Mrd. Euro sind die Summe aus Bundesanteil und dem Anteil von Ländern und Trägern, nicht der Betrag, den der Bund zahlt. Wie sich Anträge und Bewilligungen auf die Länder verteilen, zeigt KHTF in Zahlen; was der Fonds fördert, steht unter Was ist der Krankenhaustransformationsfonds?.
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