Was gefördert wird
Fakt
Schließung von Standorten oder Abteilungen, wenn sich die Versorgung der Bevölkerung dadurch nicht wesentlich verschlechtert. Zum 30.09.2026 ein Antrag (Hamburg).
Übersetzung
Der Fonds bezahlt das Aufhören: Rückbau, Umzug von Leistungen, Anteile am Sozialplan. Bedingung ist der Nachweis, dass die Region versorgt bleibt.
Quellen dieses Artikels
- 1§ 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 1–8 KHG · gesetze-im-internet.de · Stand
- 2§ 6c Abs. 1 KHG (Bestimmung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung) · gesetze-im-internet.de · Stand
- 3KHTFV, § 3 (Normtext) · gesetze-im-internet.de · Stand
- 4BAS-Förderrichtlinie vom 26.08.2026 · bundesamtsozialesicherung.de · Stand
- 5BAS-Statistik nach § 8 Abs. 3 KHTFV, Stichtag 30.09.2026 · bundesamtsozialesicherung.de · Stand