Unabhängiges Informationsportal · Keine Behörde, keine AntragsstelleStand der Daten: (BAS) · Länder laufend
KHTF-Monitor
Suche wird geladen …
Fördertatbestand 8 · § 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 8 KHG

Zusätzliche Ausbildungskapazitäten für Gesundheitsberufe

0Anträge beim BAS · 30.09.2026
0 %aller Anträge
0 von 16Ländern mit Antrag
0Vorhaben im Register

Was gefördert wird

Fakt

Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten in staatlich anerkannten Ausbildungsstätten, deren Träger oder Mitträger das Krankenhaus ist. Gefördert werden die Pflege- und Pflegehilfeberufe und weitere Gesundheitsfachberufe, darunter Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Hebammen, medizinische Technologie für Labor, Radiologie und Funktionsdiagnostik sowie Anästhesie- und Operationstechnische Assistenz (§ 3 Abs. 8 KHTFV). Förderfähig ist das nur, soweit die zusätzlichen Plätze auf einem Vorhaben nach Nr. 1 (Konzentration) oder Nr. 5 (Verbund) beruhen (§ 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 8 KHG). Zum 30.09.2026 kein Antrag beim BAS.

Übersetzung

Legen zwei Häuser Abteilungen an einem Standort zusammen, kann dort auch die Schule wachsen. Förderfähig sind Bau, Erstausstattung, Schulungsmaterial und die Gewinnung von Auszubildenden (§ 3 Abs. 8 KHTFV).

Quellen dieses Artikels
  1. 1§ 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 1–8 KHG · gesetze-im-internet.de · Stand
  2. 2§ 6c Abs. 1 KHG (Bestimmung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung) · gesetze-im-internet.de · Stand
  3. 3KHTFV, § 3 (Normtext) · gesetze-im-internet.de · Stand
  4. 4BAS-Förderrichtlinie vom 26.08.2026 · bundesamtsozialesicherung.de · Stand
  5. 5BAS-Statistik nach § 8 Abs. 3 KHTFV, Stichtag 30.09.2026 · bundesamtsozialesicherung.de · Stand
Alle acht Tatbestände im Vergleich

Bekannte Vorhaben zu Tatbestand 8

Im Register filtern

Noch kein Vorhaben zu diesem Tatbestand namentlich bekannt. Wir tragen nur ein, was eine amtliche Quelle belegt.