Was gefördert wird
Fakt
Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten in staatlich anerkannten Ausbildungsstätten, deren Träger oder Mitträger das Krankenhaus ist. Gefördert werden die Pflege- und Pflegehilfeberufe und weitere Gesundheitsfachberufe, darunter Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Hebammen, medizinische Technologie für Labor, Radiologie und Funktionsdiagnostik sowie Anästhesie- und Operationstechnische Assistenz (§ 3 Abs. 8 KHTFV). Förderfähig ist das nur, soweit die zusätzlichen Plätze auf einem Vorhaben nach Nr. 1 (Konzentration) oder Nr. 5 (Verbund) beruhen (§ 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 8 KHG). Zum 30.09.2026 kein Antrag beim BAS.
Übersetzung
Legen zwei Häuser Abteilungen an einem Standort zusammen, kann dort auch die Schule wachsen. Förderfähig sind Bau, Erstausstattung, Schulungsmaterial und die Gewinnung von Auszubildenden (§ 3 Abs. 8 KHTFV).
- 1§ 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 1–8 KHG · gesetze-im-internet.de · Stand
- 2§ 6c Abs. 1 KHG (Bestimmung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung) · gesetze-im-internet.de · Stand
- 3KHTFV, § 3 (Normtext) · gesetze-im-internet.de · Stand
- 4BAS-Förderrichtlinie vom 26.08.2026 · bundesamtsozialesicherung.de · Stand
- 5BAS-Statistik nach § 8 Abs. 3 KHTFV, Stichtag 30.09.2026 · bundesamtsozialesicherung.de · Stand