Was gefördert wird
Fakt
Aufbau integrierter Notfallstrukturen, in denen Notaufnahme und vertragsärztlicher Bereitschaftsdienst zusammenarbeiten. Zum 30.09.2026 acht Anträge:
- Schleswig-Holstein: zwei Anträge, beide bewilligt
- Thüringen: vier Anträge
- Bremen: ein Antrag
- Saarland: ein Antrag
Übersetzung
Ein Tresen für alle Notfälle, dahinter Klinik und KV-Praxis nebeneinander. Umbau, Landeplatz, Leitstelle: förderfähig.
Quellen dieses Artikels
- 1§ 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 1–8 KHG · gesetze-im-internet.de · Stand
- 2§ 6c Abs. 1 KHG (Bestimmung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung) · gesetze-im-internet.de · Stand
- 3KHTFV, § 3 (Normtext) · gesetze-im-internet.de · Stand
- 4BAS-Förderrichtlinie vom 26.08.2026 · bundesamtsozialesicherung.de · Stand
- 5BAS-Statistik nach § 8 Abs. 3 KHTFV, Stichtag 30.09.2026 · bundesamtsozialesicherung.de · Stand