Was gefördert wird
Fakt
Zusammenlegung von Leistungen mehrerer Standorte an einem Ort, wenn dadurch Versorgungsqualität oder Wirtschaftlichkeit steigen (§ 12b Abs. 1 S. 3 Nr. 1 KHG). Zum 30.09.2026 lagen 19 Anträge beim BAS:
- Brandenburg: drei Anträge
- Bremen: ein Antrag
- Hessen: zwei Anträge
- Mecklenburg-Vorpommern: ein Antrag
- Niedersachsen: sieben Anträge
- Nordrhein-Westfalen: fünf Anträge
Übersetzung
Zwei Häuser eines Trägers betreiben beide eine kleine Geburtshilfe oder Chirurgie. Eine davon wird geschlossen, die andere ausgebaut. Der Umbau am bleibenden Standort ist förderfähig.
Quellen dieses Artikels
- 1§ 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 1–8 KHG · gesetze-im-internet.de · Stand
- 2§ 6c Abs. 1 KHG (Bestimmung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung) · gesetze-im-internet.de · Stand
- 3KHTFV, § 3 (Normtext) · gesetze-im-internet.de · Stand
- 4BAS-Förderrichtlinie vom 26.08.2026 · bundesamtsozialesicherung.de · Stand
- 5BAS-Statistik nach § 8 Abs. 3 KHTFV, Stichtag 30.09.2026 · bundesamtsozialesicherung.de · Stand