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Fördertatbestand 5 · § 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 KHG

Regional begrenzte Klinikverbünde

0Anträge beim BAS · 30.09.2026
0 %aller Anträge
0 von 16Ländern mit Antrag
0Vorhaben im Register

Was gefördert wird

Fakt

Bildung und Fortentwicklung regional begrenzter Krankenhausverbünde zur Reduktion von Doppelstrukturen und zur abgestimmten Versorgung in einer Region. Zum 30.09.2026 kein Antrag beim BAS.

Übersetzung

Mehrere Träger einer Region teilen sich Leistungen auf, statt gegeneinander zu planen. Der Fonds bezahlt die Umbauten, die aus dieser Aufteilung folgen.

Quellen dieses Artikels
  1. 1§ 12b Abs. 1 Satz 3 Nr. 1–8 KHG · gesetze-im-internet.de · Stand
  2. 2§ 6c Abs. 1 KHG (Bestimmung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung) · gesetze-im-internet.de · Stand
  3. 3KHTFV, § 3 (Normtext) · gesetze-im-internet.de · Stand
  4. 4BAS-Förderrichtlinie vom 26.08.2026 · bundesamtsozialesicherung.de · Stand
  5. 5BAS-Statistik nach § 8 Abs. 3 KHTFV, Stichtag 30.09.2026 · bundesamtsozialesicherung.de · Stand
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